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Fragen und Antworten

Wir möchten dieses zukunftsgerichtete Projekt im Dialog mit allen Interessengruppen realisieren. Unten angeführt finden Sie die häufigsten Fragen rund um RhintlWind. Sollte Ihre Frage damit nicht beantwortet sein, freuen wir uns auf den Austausch mit Ihnen.

Fragen und Antworten

Die geplante Anlage hat eine Nabenhöhe von ca. 140 Metern und eine Gesamthöhe von 220 Metern. Eine Anlage dieser Grösse ist deutlich effizienter und naturverträglicher als mehrere kleine Anlagen.

Das Energiepotenzial wurde mithilfe von einjährigen Messungen eines Messturms am entsprechenden Standort ermittelt. Das unabhängige Gutachten der Interwind AG bestätigt, dass mit dem gemessenen Windaufkommen mindestens 5 GWh Strom pro Jahr erzeugt werden können. Die Windenergieanlage wird rund 60% der Zeit in Betrieb sein und rund 40% stillstehen.

Der Bau von Windenergieanlagen verbraucht viel Energie, vor allem für die Herstellung der Stahltürme und der Betonfundamente.

Gemäss dem deutschem Umweltbundesamt (UBA) erzeugen Windräder innerhalb von drei bis elf Monaten nach ihrer Inbetriebnahme die Energiemenge, die zu ihrer Herstellung erforderlich war.

Im Durchschnitt laufen Windenergieanlagen etwa 25 Jahre. In dieser Zeit erzeugt die Anlage 40 Mal mehr Energie als für Herstellung, Nutzung und Entsorgung der Anlage nötig sind. Nach dem Rückbau sind rund 90% der eingesetzten Materialien wiederverwendbar. Der Rest, hauptsächlich Verbundstoffe, wird in Beton, etc. weiterverarbeitet. Der Abbau einer solchen Anlage dauert rund einen Monat.

Quelle: «Wie nachhaltig ist Windkraft», Deutsche Welle

Der Ausbau von Solaranlagen auf dem Firmenareal in Heerbrugg ist bereits weit fortgeschritten. Aktuell deckt Photovoltaik rund 10% des Energieverbrauchs von SFS in der Schweiz. Weitere 10% der Energieproduktion sollen in den nächsten Jahren durch den Einsatz von zusätzlichen Photovoltaikanlagen an Schweizer Standorten gewonnen werden. Mit der Windenergieanlage sind wir in der Lage, weitere 10% unseres Energiebedarfs in der Schweiz selbst herzustellen. So können wir zukünftig rund 30% der benötigten Energie in der Schweiz unabhängig und erneuerbar produzieren.

Der grosse Vorteil einer Windenergieanlage: Sie erzeugt – im Gegensatz zu einer Solaranlage, die vorrangig im Sommer Strom liefert – zwei Drittel ihres Stroms im Winter. Damit ist sie die ideale Ergänzung zur Solarenergie. Denn im Winter ist der Stromverbrauch besonders hoch und es kann weniger Strom von Photovoltaik gewonnen werden.

Unser Ziel ist es, den Strom dort produzieren, wo er benötigt wird. Damit stärken wir die regionale Energiesicherheit und -unabhängigkeit. Zudem wird der produzierte Strom direkt der bestehenden Infrastruktur zugeführt, weshalb keine aufwendige und umweltbelastende Erschliessungsinfrastruktur benötigt ist.

Das Industrieland, auf dem die Anlage gebaut werden soll, kann anschliessend grösstenteils weiterhin überbaut werden. Damit kann die zur Verfügung stehende Fläche im Prinzip «doppelt» genutzt werden.

Bei der Planung der Windenergieanlage werden sämtliche Lärmschutzvorschriften eingehalten. Aufgrund der neuesten Technik sind Windenergieanlagen heute wesentlich leiser als noch vor ein paar Jahren.

In einer Entfernung von 300 m erzeugt die Windenergieanlage im Freien einen Geräuschpegel von ca. 45 Dezibel und ist damit etwa so laut wie ein Kühlschrank. Die geplante Windenergieanlage ist zudem leiser als das bestehende Produktionswerk.

Für das Lärmgutachten untersuchte die Firma Sinus die Schallimmissionen des SFS Betriebsareals. Dabei wurden die relevanten Lärmquellen auf dem Betriebsareal erfasst und anschliessend die Belastung an 39 Immissionspunkten berechnet. Zusätzlich wurde die Auswirkung der Windenergieanlage auf die Gesamtlärmsituation beurteilt. Die Studie zeigt, dass die Windenergieanlage nur marginal zur Gesamtlärmbelastung in der Umgebung des Areals Rosenbergsau beiträgt. Der dominante Lärm wird durch die aktuell bestehenden Industrieanlagen von SFS verursacht, insbesondere durch die Kühlgeräte auf dem Dach. Dabei kann es in der Nacht gemäss dem Berechnungsmodell zu geringen Überschreitungen der Grenzwerte kommen. Die berechneten Überschreitungen sind eine Folge der gesamtheitlichen Betrachtung des Areals. Bei der Erstellung der jeweiligen technischen Anlagen wurden diese nur isoliert beurteilt. Für die durch die Studie erkannten dominierenden Lärmquellen wird SFS mögliche Minderungsmassnahmen evaluieren und schrittweise umsetzen. Somit werden sich die gesamten Lärmemissionen des Standortes – inklusive der Windenergieanlage – gegenüber der aktuellen Situation verringern.

Weitere Details zum Thema Lärm stehen auf den Seiten 20 und 21 der Zusammenfassung der Machbarkeitsstudie zur Verfügung.

Durch den Betrieb von Windenergieanlagen wird neben hörbarem Schall durch Vibrationen in den Rotoren und im Turm auch Infraschall erzeugt. Dieser liegt allerdings deutlich unterhalb der menschlichen Hör- und Wahrnehmungsschwelle. Gesundheitsrelevante Wirkungen von Infraschall wurden bislang jedoch nur bei Pegeln oberhalb der Hörschwelle nachgewiesen.

Quelle: Fachagentur Windenergie an Land e.V., Stand: Januar 2022

Die Grenzwerte für die zulässige Dauer von Schattenwurf auf Wohngebäude und andere betroffene Bauten durch Windenergieanlagen sind in der Schweiz rechtlich nicht geregelt. Aus diesem Grund wurde für die Beurteilung auf die deutsche Richtlinie für Immissionsschutz zurückgegriffen, die auf dem deutschen Gesetz basiert.

Die meteorologisch wahrscheinliche Schattenwurfdauer ist das wahrscheinlichste Szenario, also die Schattenwurfdauer unter Berücksichtigung der meteorologischen Bedingungen. Dieser Wert darf 8 Stunden pro Jahr nicht übertreffen. Die Prüfung hat ergeben, dass ohne Massnahmen bei 24 Gebäuden Grenzwerte überschritten werden. Die Windenergieanlage wird daher mit einem Schattendetektor ausgerüstet, welcher den Rotor automatisch abschaltet, wenn ein Grenzwert überschritten wird. Der Schattenwurfdetektor führt gemäss Berechnung zu Abschaltung während 23 Stunden und 55 Minuten pro Jahr. Der erwartete Ertragsverlust aufgrund dieser Abschaltungen beträgt 1%.

Weitere Details zum Thema Schattenwurf stehen auf den Seiten 22 und 23 der Zusammenfassung der Machbarkeitsstudie zur Verfügung.

Wir haben im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung umfassende Messungen zum Fledermausbestand sowie ein umfangreiches Vogelmonitoring am Standort gemacht. Die Messresultate zeigen, dass das Konfliktpotenzial gering bis mässig ist.

Beim Projekt RhintlWind sind Schutzmassnahmen geplant, um mögliche Auswirkungen zu minimieren. Solche Schutzmassnahmen sind aus bestehenden Projekten bekannt und erprobt Mögliche Ertragseinbussen durch geplante Abschaltungen der Anlage zum Schutz von Fledermäusen sind bereits in der Ertragsberechnung berücksichtigt.

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Vögel durch natürliche Feinde wie Katzen oder durch grosse Fensterscheiben wesentlich häufiger zu Schaden kommen als durch Windenergieanlagen.

Siehe auch: «Was ist dran an der Windkraft-Kritik?», Quelle: Deutsche Welle, relevanter Abschnitt: «Schädigt Windkraft Vögel und Natur?»

Weitere Details zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen stehen auf den Seiten 28–31 der Zusammenfassung der Machbarkeitsstudie zur Verfügung.

Nein, dieser Zusammenhang lässt sich nicht nachweisen. Es gibt dazu weltweit verschiedene, sich zum Teil widersprechende Studien.

Eine für das Projekt relevante Studie von Wüest Partner AG aus dem Jahr 2019, die für das Bundesamt für Energie und den Kanton Thurgau erstellt wurde, konnte ebenfalls keinen Zusammenhang zwischen den Immobilienpreisen und Windenergieanlagen feststellen. Quelle: «Windenergieanlagen haben keinen Einfluss auf Immobilienpreise», suisse éole

An verschiedenen Standorten in der Schweiz wie Haldenstein bei Chur sowie auch im Rhonetal konnten ebenfalls keine Auswirkungen auf die Immobilienpreise nachgewiesen werden.

Windenergie macht Strom nicht teurer. Die Gestehungskosten sind stark projektabhängig. Der Strom aus einem neuen Kernkraftwerk wäre beispielsweise viel teurer als jener aus einem bestehenden Kraftwerk, dessen Laufzeit verlängert wird. Diversifikation führt zudem zu stabilen Marktverhältnissen.

Quelle: « Was ist die günstigste Stromerzeugung?», Economiesuisse

Die Reduktion des ökologischen Fussabdrucks gewinnt immer mehr an Bedeutung. Obwohl wir bereits diverse Massnahmen und Initiativen eingeführt haben, reichen diese noch nicht aus, um die ambitionierten Zielsetzungen zu erreichen. Die Windenergieanlage setzt in diesem Zusammenhang ein wichtiges Zeichen, um Kundenbeziehungen auch zukünftig nicht zu gefährden. Der erzeugte Strom wird direkt durch SFS verbraucht und nicht verkauft. Wir verdienen also nicht direkt Geld mit der Windenergieanlage, schützen und unterstützen damit aber unser Geschäft sowie die lokalen Arbeitsplätze und senken unsere Kosten für die Strombeschaffung.

SFS hat bewusst alle Interessengruppen frühzeitig in das Projekt miteinbezogen. Die erhaltenen Reaktionen waren grundsätzlich positiv. Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz befürwortet das Projekt, da die Windenergieanlage in einem industriell geprägten Umfeld gebaut wird, die Energie direkt am Verbrauchsort erzeugt wird und keine Erschliessungsinfrastruktur gebaut werden muss.

Einsprachen sind nicht auszuschliessen. Wir hoffen allerdings auf Verständnis aus der Bevölkerung, vor allem auch im Hinblick auf die Sicherung des Produktionsstandorts Heerbrugg und damit auch von zukunftsgerichteten Arbeitsplätzen in der Region.

Nach abgeschlossenem Bewilligungsverfahren gehen wir davon aus, die Anlage frühestens 2026 errichten zu können.

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